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Impressum: Pflichtangaben nach § 5 DDG und wo der Link hingehört

Stand: 3. Oktober 2026 · CAZ Labs

Kurz gesagt

Wer in Deutschland eine geschäftsmäßige Website betreibt, braucht ein Impressum nach § 5 DDG, das im Mai 2024 das TMG abgelöst hat. Hinein gehören mindestens Name, ladungsfähige Anschrift und ein schneller Kontaktweg mit E-Mail-Adresse, je nach Fall auch Registereintrag, USt-IdNr. und berufsrechtliche Angaben. Verlinkt wird es von jeder Seite aus, am besten im Footer mit dem Wort "Impressum".

Wer ein Impressum braucht

Die Impressumspflicht steht seit dem 14. Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Inhaltlich hat sich gegenüber dem alten § 5 TMG kaum etwas geändert. Steht bei dir noch "Angaben gemäß § 5 TMG", ist das für sich kein Verstoß, denn die Vorschrift musst du gar nicht nennen. Es wirkt nur veraltet.

Betroffen sind alle geschäftsmäßigen digitalen Dienste, und das legen Gerichte weit aus: Handwerksbetrieb, Online-Shop, Arztpraxis, Blog mit Werbebannern. Für Vereine und andere nicht kommerzielle Angebote gilt mindestens § 18 Abs. 1 MStV, also Name und Anschrift. Frei bist du nur mit einer rein privaten Seite, etwa für die eigene Hochzeit.

Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten, etwa regelmäßigen Fachartikeln oder einem Online-Magazin, verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich einen inhaltlich Verantwortlichen mit Name und Anschrift. Wo die Grenze liegt, ist umstritten. Im Zweifel nennst du die Person, das kostet eine Zeile.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum können Mitbewerber und Verbände abmahnen.

Ein Hinweis vorweg: Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen wie reglementierten Berufen lass dein Impressum im Zweifel von einem Anwalt prüfen.

Was ins Impressum gehört

§ 5 DDG nennt die Pflichtangaben. Nicht jede trifft auf dich zu:

  • Name und Anschrift: bei Einzelunternehmern Vor- und Nachname, bei Gesellschaften die Firma mit Rechtsform und die Vertretungsberechtigten. Die Anschrift muss ladungsfähig sein, ein Postfach reicht nicht.
  • Kontakt: eine E-Mail-Adresse plus ein zweiter schneller Weg. Die sichere Wahl ist eine Telefonnummer, nach der Rechtsprechung des EuGH kann auch ein Kontaktformular genügen.
  • Registereintrag: Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registergericht und Nummer.
  • USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die normale Steuernummer musst du nicht angeben.
  • Aufsichtsbehörde bei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung, etwa als Immobilienmakler nach § 34c GewO.
  • Berufsrechtliche Angaben bei reglementierten Berufen wie Ärzten, Anwälten oder Architekten: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung samt verleihendem Staat und die berufsrechtlichen Regeln mit Hinweis, wo man sie findet.

Wo der Link hingehört

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Praktisch heißt das: ein Link im Footer jeder Seite, auch mobil und auf Landingpages für Anzeigen, die gern ohne Footer gebaut werden. Der BGH hat schon 2006 entschieden, dass zwei Klicks bis zum Impressum in Ordnung sind und auch ein Link namens "Kontakt" genügen kann. Wir empfehlen trotzdem das Wort "Impressum", danach suchen Besucher.

So prüfst du es selbst

Klick auf der Startseite und auf zwei, drei Unterseiten ganz unten auf den Impressum-Link, auch auf dem Handy. Dort verschwinden Footer-Links gern hinter zugeklappten Menüs oder unter dem Cookie-Banner.

Mit dem kostenlosen Check von checkfrei siehst du automatisch, ob die geprüfte Seite einen Link mit "Impressum", "Imprint" oder "Anbieterkennzeichnung" hat. Fehlt er, ist das ein Fehler. Den Inhalt prüfen wir nicht. Ob Rechtsform, Registernummer und Kontaktdaten stimmen, musst du selbst kontrollieren. Liegt dein Impressum nur hinter einem Link "Kontakt", meldet checkfrei einen Fehler, obwohl das rechtlich reichen kann.

So behebst du es

Leg eine eigene Seite "Impressum" an, schreib die Angaben als Text (kein Bild, damit man sie kopieren und vorlesen lassen kann) und verlink sie im Footer.

WordPress

  1. Unter Seiten eine neue Seite "Impressum" anlegen.
  2. Klassische Themes: den Link über Design > Menüs ins Footer-Menü aufnehmen. Block-Themes: unter Design > Editor das Footer-Template bearbeiten.
  3. Im privaten Fenster prüfen, ob der Link überall erscheint, auch auf Landingpages mit eigenem Template.

Shopify

Leg eine Seite "Impressum" an und nimm sie über die Menüverwaltung im Admin ins Footer-Menü auf. Unter Einstellungen > Richtlinien kannst du zusätzlich deine Kontaktinformationen hinterlegen.

Wix

Neue Seite anlegen und im Footer verlinken. Der Footer ist bei Wix standardmäßig auf allen Seiten gleich, du bearbeitest ihn also nur einmal.

HTML

Bei statischen Seiten muss der Link in jeder Datei stehen. Ein Template oder Include verhindert, dass eine Seite durchrutscht.

html
<footer>
  <nav aria-label="Rechtliches">
    <a href="/impressum">Impressum</a>
    <a href="/datenschutz">Datenschutz</a>
  </nav>
</footer>

Typische Fehler

  • Der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung steht noch drin. Die OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Nimm ihn raus.
  • Verwechslung mit der Verbraucherschlichtung: Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die an Verbraucher verkaufen, müssen nach § 36 VSBG weiterhin angeben, ob sie an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
  • Das Impressum ist nur auf der Startseite verlinkt.
  • Geschäftliche Profile bei Instagram, Facebook oder LinkedIn ohne Impressum. Meist reicht dort ein gut sichtbarer Link auf das Impressum der Website.

So prüft checkfrei

Wir suchen auf der geprüften Seite einen Link mit "Impressum", "Imprint" oder "Anbieterkennzeichnung". Fehlt er, ist es ein Fehler. Den Inhalt des Impressums prüfen wir nicht.

Gewicht 3 von 3 im Bereich Datenschutz & Recht.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Sobald du geschäftsmäßig im Netz auftrittst, brauchst du ein Impressum. Eine USt-IdNr. gibst du nur an, wenn du eine hast.

Darf im Impressum eine Postfachadresse stehen?

Nein. Gefordert ist die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, also eine ladungsfähige Adresse. Ein Postfach erfüllt das nicht.

Muss ich noch auf die OS-Plattform der EU verlinken?

Nein. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Einen alten Link solltest du entfernen, weil er ins Leere führt.

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