Kostenlos · 13 Prüfpunkte · ohne Anmeldung
Barrierefreiheits-Check: ist deine Seite für alle nutzbar?
Der Barrierefreiheits-Check prüft 13 Punkte nach den WCAG-Richtlinien: alles, was sich automatisch im Code erkennen lässt, plus die Kontrastmessung von Google.
Du bekommst immer das komplette Protokoll mit allen sechs Bereichen.
Diese 13 Punkte prüfen wir
- 01
Sprachangabe
Ohne Sprachangabe liest ein Screenreader deutschen Text womöglich mit englischer Aussprache vor.
- 02
Alternativtexte für Bilder
Blinde Menschen erfahren über den Alternativtext, was auf einem Bild zu sehen ist. Google liest ihn ebenfalls.
- 03
Beschriftete Formularfelder
Ein Feld ohne Beschriftung ist für Screenreader nur "Eingabefeld". Ein Platzhaltertext reicht dafür nicht.
- 04
Verständliche Linktexte
Links ohne Text oder mit "hier klicken" ergeben für Screenreader-Nutzer, die von Link zu Link springen, keinen Sinn.
- 05
Beschriftete Schaltflächen
Ein Knopf, der nur aus einem Symbol besteht, braucht einen unsichtbaren Namen, sonst sagt der Screenreader nur "Schalter".
- 06
Zoomen erlaubt
Manche Seiten verbieten das Vergrößern auf dem Handy. Für Menschen mit Sehschwäche ist die Seite dann unbenutzbar.
- 07
Seitenbereiche (Landmarks)
Mit Landmarks springen Screenreader-Nutzer direkt zu Navigation, Inhalt oder Footer.
- 08
Sprunglink zum Inhalt
Ein Sprunglink lässt Tastatur-Nutzer die Navigation überspringen, statt sich durch zwanzig Menüpunkte zu tabben.
- 09
Titel für eingebettete Inhalte
Eingebettete Videos und Karten brauchen einen Titel, damit Screenreader ansagen können, was dort steckt.
- 10
Eindeutige IDs
Doppelte IDs bringen Label-Zuordnungen und Sprunglinks durcheinander.
- 11
Tab-Reihenfolge
Ein positiver tabindex reißt die natürliche Reihenfolge auseinander, in der Tastatur-Nutzer durch die Seite gehen.
- 12
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wer unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Für öffentliche Stellen gilt das schon länger.
- 13
FarbkontrasteMessung über Google
Hellgrauer Text auf Weiß sieht schick aus und ist für viele Menschen kaum lesbar, auch für alle mit Sonne auf dem Handy.
Einordnung
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Online-Shops und digitale Dienstleistungen. Es lohnt sich aber auch ohne Gesetz. Über fehlende Alternativtexte und unbeschriftete Formularfelder stolpern Screenreader-Nutzer, und Google und KI-Systeme stolpern an denselben Stellen.
Ein automatischer Check findet erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder die Seite mit der Tastatur bedienbar bleibt, braucht einen Menschen. Nimm den Check als Startpunkt, nicht als Zertifikat. Und bitte kein Overlay-Widget als Ersatz für sauberen Code.
Häufige Fragen
Muss meine Website barrierefrei sein?
Für öffentliche Stellen gilt das schon länger. Seit Juni 2025 trifft es über das BFSG auch viele Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Im Einzelfall klärt das ein Anwalt.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlays verändern die Darstellung, reparieren aber keine fehlenden Labels, falschen Überschriften oder Bilder ohne Beschreibung. Die Fehler müssen im Code behoben werden.
Welche Fehler sind am häufigsten?
Bilder ohne Alternativtext, Formularfelder ohne Label, Links ohne erkennbaren Text und zu schwache Kontraste. Alle vier prüft checkfrei.