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Erklärung zur Barrierefreiheit: Wer sie braucht, was reingehört

Stand: 3. Oktober 2026 · CAZ Labs

Kurz gesagt

Öffentliche Stellen brauchen eine Erklärung zur Barrierefreiheit schon seit Jahren. Seit dem 28. Juni 2025 müssen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch viele Unternehmen, die Verbrauchern bestimmte Dienstleistungen anbieten, etwa Online-Shops, Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen davon ausgenommen.

Wer eine Erklärung braucht

Vorweg: Das hier ist eine Orientierung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot unter das Gesetz fällt, klärst du im Zweifel mit einem Anwalt oder deiner Kammer.

Öffentliche Stellen wie Behörden und Kommunen müssen schon länger eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Grundlage ist die BITV 2.0 für den Bund und das jeweilige Landesrecht.

Unternehmen betrifft seit dem 28. Juni 2025 das BFSG. Es gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, E-Books und Teile der Personenbeförderung. Wer darunter fällt, muss Informationen dazu bereitstellen, wie sein Angebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise. Eine eigene Seite im Footer ist der übliche Weg.

Ausgenommen sind bei Dienstleistungen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Eine reine Informationsseite ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fällt nach verbreiteter Einschätzung ebenfalls nicht unter das BFSG. Sobald Kunden auf deiner Seite einen Vertrag abschließen können, etwa einen Kauf oder eine kostenpflichtige Buchung, solltest du genau hinschauen.

Was in die Erklärung gehört

Für öffentliche Stellen ist der Aufbau ziemlich genau vorgegeben. Für Unternehmen ist er freier, die folgenden Punkte sind aber auch dort ein guter Rahmen:

  • Stand der Vereinbarkeit: ob die Seite die Anforderungen vollständig, teilweise oder gar nicht erfüllt. Maßstab ist in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Stufe AA verweist.
  • Nicht barrierefreie Inhalte: was noch nicht zugänglich ist und warum, zum Beispiel alte PDF-Dateien oder ein eingebundenes Buchungstool eines Drittanbieters.
  • Erstellungsdatum und wie der Stand ermittelt wurde, etwa durch eine Selbstbewertung oder einen externen Test.
  • Feedback-Möglichkeit: ein Kontakt, über den Nutzer Barrieren melden können.
  • Schlichtungsverfahren: bei öffentlichen Stellen der Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle.
  • Beschreibung der Dienstleistung: für Unternehmen nach dem BFSG, was du anbietest und wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt.

Was eine Erklärung nicht leistet

Die Erklärung beschreibt den Zustand deiner Seite, besser wird sie dadurch nicht. Schreib deshalb ehrlich. Ein "vollständig barrierefrei" ohne Prüfung ist ein Versprechen, das beim ersten Test mit einem Screenreader platzt. Eine Erklärung, die bekannte Mängel offen nennt und sagt, bis wann sie behoben werden, ist glaubwürdiger.

Finger weg von der Idee, das Thema mit einem Overlay-Widget zu erledigen, also mit einer eingeblendeten Werkzeugleiste für Schriftgröße und Kontrast. So ein Widget repariert keine fehlenden Formularbeschriftungen und keine kaputte Tastaturbedienung. Blinde Nutzer haben ihren eigenen Screenreader, sie brauchen sauberen Code. Das Geld steckst du besser in echte Korrekturen, etwa bei Alternativtexten und Formularfeldern.

So prüfst du es selbst

Scroll auf deiner Startseite nach unten und schau in den Footer. Steht dort neben Impressum und Datenschutz ein Link "Barrierefreiheit" oder "Erklärung zur Barrierefreiheit"? Wenn ja, klick ihn an und prüf, ob die Angaben noch stimmen, vor allem das Datum.

Im kostenlosen Check von checkfrei suchen wir auf der geprüften Seite nach einem Link mit "Barrierefreiheit" oder "Accessibility". Fehlt er, gibt es eine Warnung. Mehr prüfen wir hier bewusst nicht: Ob du unter das Gesetz fällst und ob der Inhalt der Erklärung stimmt, kann kein automatischer Check beurteilen.

So behebst du es

Leg eine eigene Seite an, zum Beispiel unter /barrierefreiheit, und verlink sie im Footer jeder Seite, genau wie das Impressum. Der Linktext sollte das Wort "Barrierefreiheit" enthalten, dann finden ihn Menschen und Prüfwerkzeuge.

WordPress

  1. Unter "Seiten" eine neue Seite "Erklärung zur Barrierefreiheit" anlegen und mit den Punkten von oben füllen.
  2. Die Seite ins Footer-Menü aufnehmen. Bei Block-Themes geht das im Website-Editor über den Navigationsblock im Footer, bei klassischen Themes unter "Design" und "Menüs".
  3. Das Datum in der Erklärung pflegen. Ein Kalendereintrag einmal im Jahr reicht als Erinnerung.

Shopify

Leg in der Verwaltung deines Shops eine neue Seite an und füge sie dem Menü hinzu, das dein Theme im Footer anzeigt. Schreibst du die Informationen nach dem BFSG lieber in die AGB, ist ein zusätzlicher Footer-Link trotzdem sinnvoll, damit Besucher sie finden.

Wix

Neue Seite anlegen, im Menü ausblenden und im Footer einen Textlink darauf setzen.

HTML

html
<footer>
  <nav aria-label="Rechtliches">
    <a href="/impressum">Impressum</a>
    <a href="/datenschutz">Datenschutz</a>
    <a href="/barrierefreiheit">Barrierefreiheit</a>
  </nav>
</footer>

So prüft checkfrei

Wir suchen einen Link mit "Barrierefreiheit" oder "Accessibility". Fehlt er, gibt es eine Warnung. Ob du unter das Gesetz fällst, prüfen wir nicht.

Gewicht 1 von 3 im Bereich Barrierefreiheit.

Häufige Fragen

Brauche ich als kleine Firma eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Bei Dienstleistungen nicht, wenn du weniger als 10 Beschäftigte hast und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Auch eine reine Infoseite ohne Bestellmöglichkeit fällt meist nicht unter das BFSG. Freiwillig schadet eine ehrliche Erklärung nicht.

Reicht ein Barrierefreiheits-Widget aus?

Nein. Ein Overlay legt sich über die Seite, die Barrieren stecken aber im Code darunter. Fehlende Beschriftungen und eine kaputte Tastaturbedienung bleiben, wie sie sind.

Was passiert, wenn die Erklärung fehlt?

Für das BFSG sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Sie können Mängel beanstanden und im Ernstfall Bußgelder verhängen. Bei öffentlichen Stellen führt der Weg für Betroffene meist über die Schlichtungsstelle.

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